von tfab · Published 21. Mai 2017
· Last modified 15. Dezember 2017
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AKTUELLES
KINDERRECHTE GEHÖREN INS GRUNDGESETZ
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung aber auch Freizeit, Ruhe und Spiel sowie das Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte werden vielfach zu wenig berücksichtigt.
Um die Position der Kinder zu stärken wird in naher Zukunft ein „Kindergrundgesetz“ in das bestehende Grundgesetz aufgenommen.
Hierfür haben sich viele Jahre lang der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef in einem Aktionsbündnis eingesetzt.