{"id":1132,"date":"2026-02-22T17:29:29","date_gmt":"2026-02-22T16:29:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kinderschutzbund-kleve.de\/?p=1132"},"modified":"2026-02-24T13:35:55","modified_gmt":"2026-02-24T12:35:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kinderschutzbund-kleve.de\/index.php\/2026\/02\/22\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Satzung f\u00fcr \u201eDer Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDer Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V.&#8221;, nachfolgend Ortsverband Kleve genannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ortsverband Kleve hat seinen Sitz in 47533 Kleve und ist eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Kleve unter der Registernummer 21 VR 525.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2  -Zweck<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Ortsverband Kleve ist im Sinne des \u00a7 52 Abs. 2 Abgabenordnung t\u00e4tig und verfolgt selbst unmittelbar die F\u00f6rderung der Jugendhilfe. Er setzt sich ein f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte f\u00fcr Kinder und die Umsetzung des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft,<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung der geistigen, psychischen, sozialen und k\u00f6rperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen<\/li>\n\n\n\n<li>Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders ber\u00fccksichtigt,<\/li>\n\n\n\n<li>den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,<\/li>\n\n\n\n<li>soziale Gerechtigkeit f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen,<\/li>\n\n\n\n<li>eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Ma\u00dfnahmen, die sie betreffen,<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung und Erhaltung einer kind- und jugendgerechten Umwelt,<\/li>\n\n\n\n<li>kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2. Der Ortsverband Kleve will diese Ziele erreichen, indem er im Bereich des n\u00f6rdlichen Gebietes des Kreises Kleve mit den Kommunen (vorrangig) Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Kalkar, Goch und Uedem insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe errichtet und betreibt,<\/li>\n\n\n\n<li>Ma\u00dfnahmen zum Schutz gef\u00e4hrdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufkl\u00e4rt und ber\u00e4t,<\/li>\n\n\n\n<li>im Rahmen von Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verf\u00fcgung stellt, die zum Zwecke der F\u00f6rderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbst\u00e4ndig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden,<\/li>\n\n\n\n<li>mit anderen im Kreis Kleve t\u00e4tigen, ebenfalls gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaften und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinder- und jugendfreundliche Initiativen f\u00f6rdert,<\/li>\n\n\n\n<li>die \u00f6ffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine \u00d6ffentlichkeitsarbeit beeinflusst,<\/li>\n\n\n\n<li>Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen ber\u00e4t,<\/li>\n\n\n\n<li>verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegen\u00fcber Kindern und Jugendlichen einfordert,<\/li>\n\n\n\n<li>Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,<\/li>\n\n\n\n<li>Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchf\u00fchrt,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>3. Der Ortsverband Kleve ist \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mit einer Mitgliedschaft im Ortsverband unvereinbar sind die Mitgliedschaft in und die Unterst\u00fctzung von Parteien und Organisationen, die<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>rassistische, diskriminierende, antisemitische oder ausl\u00e4nderfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne \u00e4u\u00dfern,<\/li>\n\n\n\n<li>Hass gegen\u00fcber Benachteiligten oder Minderheiten sch\u00fcren oder<\/li>\n\n\n\n<li>sexuelle, k\u00f6rperliche oder psychische Gewalt billigen oder f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 &#8211; Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Ortsverband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ortsverband Kleve ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Ortsverbandes Kleve d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Soweit der Ortsverband Kleve sich aus Zuwendungen Dritter und Spenden finanziert, sollen Spenden und Zuwendungen von Personen und Organisationen im Sinne des \u00a7 2 Abs. 4 wegen Unvereinbarkeit abgelehnt werden. Mitglieder erhalten keine<\/li>\n\n\n\n<li>Zuwendungen aus Mitteln des Ortsverbandes Kleve. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ortsverbandes Kleve fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 &#8211; Verbandsmitgliedschaft, Schiedsgericht, Schlichtung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Ortsverband Kleve ist Mitglied im Verband \u201eDer Kinderschutzbund Bundesverband e.V\u201c. (nachfolgend &#8220;Bundesverband&#8221; genannt) und im Verband \u201eDer Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.\u201c (nachfolgend &#8220;Landesverband&#8221; genannt). F\u00fcr den Ortsverband Kleve sind die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 22,23 der Satzung des Bundesverbandes und die vom Bundesverband erlassene Schiedsgerichts-\/Schlichtungsordnung verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Auf alle auf der Mitgliedschaft beruhenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Ortsverbandes Kleve oder seinen Organen einerseits und anderen DKSB-Verb\u00e4nden auf \u00f6rtlicher Ebene, dem Landesverband oder Bundesverband andererseits sowie zwischen den Mitgliedern des Ortsverbandes Kleve oder seinen Organen untereinander finden die Schiedsgerichtsordnung und die Schlichtungsordnung des Bundesverbandes Anwendung, die Bestandteile dieser Satzung sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Ortsverband Kleve unterrichtet den Landesverband unverz\u00fcglich \u00fcber alle wesentlichen Vorkommnisse im Ortsverband Kleve. Als wesentliche Vorkommnisse gelten insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit oder \u00dcberschuldung,<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsstreitigkeiten,<\/li>\n\n\n\n<li>Vollstreckungsma\u00dfnahmen gegen den Ortsverband,<\/li>\n\n\n\n<li>Ereignisse, die zu einer Sch\u00e4digung des Rufes des DKSB in der \u00d6ffentlichkeit f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Ortsverband gew\u00e4hrt in diesem Zusammenhang dem Landesverband oder einer\/einem von ihm beauftragten Dritten auf Verlangen Einsicht in die erforderlichen B\u00fccher und Gesch\u00e4ftsunterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Um ein einheitliches Vorgehen der Mitglieder des DKSB zu gew\u00e4hrleisten, sind der Ortsverband Kleve und seine Mitglieder verpflichtet, bei der inhaltlichen Arbeit die Beschlusslage des Bundesverbandes und des Landesverbandes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu beachten. Kooperationen mit Organisationen im Ausland erfolgen in Abstimmung mit dem Landesverband und dem Bundesverband.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Ortsverband Kleve hat dem Landesverband allj\u00e4hrlich bis zum 30.Juni einen Jahresbericht oder T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen. Die Frist kann auf Antrag verl\u00e4ngert werden. Die Kontaktdaten der in den Vorstand des Ortsverbandes gew\u00e4hlten Mitglieder sind dem Landesverband und dem Bundesverband mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Ortsverband Kleve ist in der Regel t\u00e4tig im Bereich des n\u00f6rdlichen Gebietes des Kreises Kleve in den Kommunen Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Kalkar, Goch und Uedem. \u00d6rtlicher Schwerpunkt der T\u00e4tigkeiten liegt im Bereich der Stadt Kleve. In Abstimmungen sind Ma\u00dfnahmen auch in anderen Kommunen des Kreises Kleve m\u00f6glich, sofern dort kein eigener Ortsverband existiert. Sind in diesem Bereich auch andere DKSB-Verb\u00e4nde auf \u00f6rtlicher Ebene t\u00e4tig oder will der Ortsverband Kleve au\u00dferhalb seines T\u00e4tigkeitsbereiches im T\u00e4tigkeitsbereich eines anderen DKSB-Verbands auf \u00f6rtlicher Ebene t\u00e4tig werden, regeln die hiervon Betroffenen die gemeinsame Vertretung und Aufgabenerf\u00fcllung in eigener Zust\u00e4ndigkeit; bei Konflikten entscheidet der Landesverband.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Ortsverband Kleve ist berechtigt, f\u00fcr die Dauer der Mitgliedschaft im Bundesverband den Namen und das f\u00fcr ihn geltende Logo des DKSB im Rahmen von Werbema\u00dfnahmen und Sponsorenvertr\u00e4gen zum Zwecke der Einwerbung von Drittmitteln f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke und unter Ber\u00fccksichtigung der Beschl\u00fcsse und Richtlinien des Bundesverbandes zu verwenden; Werbema\u00dfnahmen, Sponsorenvertr\u00e4ge und \u00e4hnliche Abreden, mit denen Dritten die Verwendung des Namens und des Logos gestattet wird, sind auf den T\u00e4tigkeitsbereich gem\u00e4\u00df Abs. 6 zu beschr\u00e4nken und bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Landesverbandes. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Interessen des Bundesverbandes, des Landesverbandes oder eines anderen DKSB-Verbandes auf \u00f6rtlicher Ebene nicht betroffen sind. Bei jeder Verwendung soll deutlich werden, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Sponsor auf den Ortsverband Kleve bezieht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 &#8211; Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft im Ortsverband Kleve kann von nat\u00fcrlichen Personen erworben werden. Juristische Personen k\u00f6nnen dem Ortsverband Kleve als F\u00f6rdermitglieder ohne Stimm- und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung beitreten.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Aufnahmeantrag, der schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) an den Ortsverband Kleve gerichtet wird, entscheidet der Vorstand. Das Ergebnis der Entscheidung wird der Bewerberin\/dem Bewerber schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) mitgeteilt. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann die Bewerberin\/der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) Berufung zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen; diese entscheidet endg\u00fcltig \u00fcber die Aufnahme.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorsitzende, die sich um die Ziele des Ortsverbandes Kleve besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand zu Ehrenvorsitzenden des Ortsverbandes Kleve ernannt werden. Personen, die sich um die Ziele des Ortsverbandes Kleve besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern ohne Stimm- und Antragsrecht ernannt werden, soweit sie nicht Mitglied nach Absatz 1 sind. Die Ernennungen erfolgen durch die Mitgliederversammlung. Die Ehrenmitgliedschaft und der Ehrenvorsitz k\u00f6nnen aberkannt werden, wenn sich die Geehrten durch ihr Verhalten oder ihre \u00c4u\u00dferungen innerhalb und\/oder au\u00dferhalb des Verbandes als unw\u00fcrdig erweisen, insbesondere aber, wenn sie Mitglied einer in \u00a7 2 Abs. 4 genannten Vereinigung sind oder eine solche Vereinigung unterst\u00fctzen. \u00dcber die Aberkennung entscheidet die Mitgliederversammlung. Den Betroffenen ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme im entscheidenden Gremium zu geben.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle ordentlichen Mitglieder des Ortsverbandes Kleve haben Anspruch auf Ersatz ihrer angemessenen Auslagen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5a &#8211; Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren k\u00f6nnen mit schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) vorliegender Zustimmung der Sorgeberechtigten Mitglied im Ortsverband werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Kinder und Jugendliche haben das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes und sind vor der Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge, die sie betreffen, zu h\u00f6ren. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres haben sie dort Rede-, Antrags- und Stimmrecht, k\u00f6nnen aber nicht gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Sind in dem Ortsverband Kleve mehr als 10 Kinder und Jugendliche Mitglied, so ist ihnen das Recht einzur\u00e4umen, eine Sprecherin\/einen Sprecher der Kinder und Jugendlichen zu w\u00e4hlen. Die Sprecherin\/der Sprecher sollte das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sie\/Er nimmt an den Sitzungen des Vorstandes als beratendes Mitglied teil und hat dort Rederecht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 &#8211; Beitr\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder sind verpflichtet, j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten. Der Beitrag ist bis zum 01.07. eines jeden Jahres zu zahlen. Eingehende Zahlungen sind zun\u00e4chst auf R\u00fcckst\u00e4nde zu verbuchen. Mitglieder nach \u00a7 5a sind beitragsfrei.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die H\u00f6he des Beitrages der Mitglieder beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise stunden oder erlassen. Bei der Festsetzung der Beitr\u00e4ge sind die Beschl\u00fcsse der Bundesmitgliederversammlung zum Mindestbeitrag verbindlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beitragsh\u00f6he der F\u00f6rdermitglieder wird durch den Vorstand mit diesen vereinbart.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, die ihre Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) erfolgter Mahnung mit jeweils dreiw\u00f6chiger Fristsetzung nicht erf\u00fcllt haben, sind auf der Mitgliederversammlung nicht antrags- und stimmberechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Mitgliedschaft von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern wird kein Beitrag erhoben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 &#8211; Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet bei nat\u00fcrlichen Personen durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Aufl\u00f6sung oder Liquidation, Austritt oder Ausschluss. Bei Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Mitgliedschaft auch, wenn die Erziehungsberechtigten die Zustimmung zur Mitgliedschaft widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Austritt ist schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Er kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Mitglieder, die die Interessen des Ortsverbandes Kleve sch\u00e4digen, gegen vereinsrechtliche Bestimmungen handeln oder mit der Zahlung des Beitrages mehr als zwei Jahre im R\u00fcckstand sind, k\u00f6nnen aus dem Ortsverband Kleve ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dieser Satzung oder den Beschl\u00fcssen des Ortsverbandes Kleve, des Landesverbandes oder des Bundesverbandes trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise zuwiderhandeln,<\/li>\n\n\n\n<li>das Ansehen des DKSB in der \u00d6ffentlichkeit sch\u00e4digen,<\/li>\n\n\n\n<li>ihre Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Ortsverband Kleve trotz zweimaliger schriftlicher (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, Digitales Formular oder Fax) verfasster Aufforderung mit jeweils dreiw\u00f6chiger Fristsetzung nicht erf\u00fcllen, oder<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidungen des Schiedsgerichts nicht beachten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>4. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand, nachdem dem betroffenen Mitglied die M\u00f6glichkeit zur Anh\u00f6rung gegeben worden ist. Gegen die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss kann die\/der Betroffene innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Entscheidung schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) Berufung zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind alle Unterlagen und Gegenst\u00e4nde des Ortsverbandes Kleve, die sich in Besitz des betroffenen Mitglieds befinden, unverz\u00fcglich an den Vorstand oder eine\/einen von ihm beauftragte Dritte\/beauftragten Dritten herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Mit Austritt, Verzicht oder Ausschluss enden die vom Ortsverband Kleve verliehenen Ehrungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 &#8211; Organe<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Organe des Ortsverbandes sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte kann die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nach \u00a7 10 Abs. 9 als \u201ebesonderer Vertreter\u201c nach \u00a7 30 BGB bestellt werden. Sie\/Er nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Weitere Einzelheiten regelt der Vorstand durch eine Gesch\u00e4ftsordnung oder Dienstanweisung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 &#8211; Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie deren Entlastung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfern und deren Stellvertreterinnen\/Stellvertretern, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen; die Wahl erfolgt entsprechend der Wahlperiode des Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Kassenberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfungsberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber den Haushalt,<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he des Jahresbeitrages,<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge antragsberechtigter Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>die Bestellung der Wirtschaftspr\u00fcferin, des Wirtschaftspr\u00fcfers<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2. Eine Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt und wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) einberufen. Der Vorstand kann mit der Einberufung festlegen, dass Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte im Wege der elektronischen Kommunikation aus\u00fcben oder ihre Stimme vor der Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Antragsberechtigt sind der Vorstand des Ortsverbandes Kleve und die stimmberechtigten Mitglieder. Antr\u00e4ge m\u00fcssen dem Vorstand sp\u00e4testens vier Wochen vor Versammlungsbeginn schriftlich vorliegen. \u00dcber sp\u00e4ter eingegangene Dringlichkeitsantr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung; die Aufnahme eines Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Kassenbericht, Kassenpr\u00fcfungsbericht und Haushaltsplanentwurf <u>k\u00f6nnen<\/u> den Mitgliedern zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zugesandt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Ein stimmberechtigtes Mitglied darf bei Beschl\u00fcssen, die ihm selbst oder einer\/einem seiner Angeh\u00f6rigen oder einer\/einem von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen Dritten einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen k\u00f6nnen, weder beratend noch entscheidend mitwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung eine qualifizierte Mehrheit erfordern. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, wenn nicht ein Zehntel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine geheime Abstimmung beantragt. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen den Wortlaut der beabsichtigten \u00c4nderung enthalten. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Wahlen sind geheim durchzuf\u00fchren, wenn mehr Kandidatinnen\/Kandidaten als zu besetzenden Positionen zur Wahl stehen. Der Vorstand wird in der in \u00a7 10 Abs. 2 genannten Reihenfolge in getrennten Wahlg\u00e4ngen gew\u00e4hlt. Es gilt diejenige\/derjenige von mehreren Kandidatinnen\/Kandidaten als gew\u00e4hlt, die\/der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht. Hat im ersten Wahlgang keine Kandidatin\/kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, so erfolgt unter den beiden Kandidatinnen\/Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl eine Stichwahl, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen entscheidet. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Bei der Wahl der Beisitzerinnen\/Beisitzer und der Kassenpr\u00fcferinnen\/ Kassenpr\u00fcfer kann die Mitgliederversammlung abweichend von Abs. 7 mit einfacher Mehrheit die Durchf\u00fchrung einer Listenwahl beschlie\u00dfen. Gew\u00e4hlt sind die Kandidatinnen\/Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Ortsverbandes Kleve es erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Zehntel der Mitglieder schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) unter Angabe von Gr\u00fcnden beim Vorstand beantragt wird. Die Einladungsfrist f\u00fcr eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen; im \u00dcbrigen gelten Abs. 2 bis 6 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Die Mitgliederversammlung wird von der \/dem Vorsitzenden oder ihrer\/seiner Stellvertretung geleitet, sofern nicht auf Antrag eine andere Versammlungsleitung mehrheitlich gew\u00e4hlt wird. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Vorstandsmitglieder des Bundes- und Landesverbandes haben Teilnahme- und Rederecht; sie sind berechtigt, diese Rechte schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) auf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin\/den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Landesverbandes oder des Bundesverbandes zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Von den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen ein Protokoll zu fertigen, das von zwei Teilnehmerinnen\/Teilnehmern, darunter die Versammlungsleitung, zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung zug\u00e4nglich zu machen. Es gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitgliederversammlung Korrekturen beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>13. N\u00e4heres kann durch eine Gesch\u00e4ftsordnung geregelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 &#8211; Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Ortsverbandes Kleve. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der\/dem Vorsitzende,<\/li>\n\n\n\n<li>der\/dem Stellvertreterin\/Stellvertreter,<\/li>\n\n\n\n<li>der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister,<\/li>\n\n\n\n<li>der Schriftf\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>3. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind im Falle des Funktionsvorstandes die\/der Vorsitzende, die\/der stellvertretende Vorsitzende, die Schatzmeisterin\/der Schatzmeister, die Schriftf\u00fchrerin\/der Schriftf\u00fchrer. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines die\/der Vorsitzende oder eine Stellvertreterin\/ein Stellvertreter sein muss.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Vorstand kann Aussch\u00fcsse bilden und Fachberaterinnen\/Fachberater zu einzelnen Punkten hinzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchf\u00fchrung einer Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand kann eine Erg\u00e4nzungswahl f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vornehmen; in dieser ist die Erg\u00e4nzungswahl zu best\u00e4tigen oder eine Neuwahl vorzunehmen. Die vorzeitige Abwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder kann in der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds bzw. mehrerer Vorstandsmitglieder f\u00fcr die laufende Amtsperiode vorgenommen werden. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Mitglieder des Vorstandes \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Auslagen. Die Mitgliederversammlung kann mit einer 2\/3- Mehrheit beschlie\u00dfen, dass bis zu 1\/3 der Vorstandsmitglieder neben dem Vorstandsamt f\u00fcr den Verband als Selbstst\u00e4ndige t\u00e4tig sein k\u00f6nnen, sofern die Summe der Honorare den Steuerfreibetrag nach \u00a7 3 Nr. 26 EstG nicht \u00fcbersteigt. Arbeitnehmerinnen\/ Arbeitnehmer des Verbandes k\u00f6nnen nicht Mitglieder des Vorstands sein.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Vorstand tagt bei Bedarf, jedoch mindestens viermal j\u00e4hrlich. Die Sitzung kann auch digital oder hybrid durchgef\u00fchrt werden. Eine physische Teilnahme vor Ort ist dann nicht erforderlich, eine Stimmabgabe kann auf digitalem Wege erfolgen. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder, unter denen die\/der Vorsitzende oder eine Stellvertreterin\/ein Stellvertreter sein muss, anwesend ist. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Beschlussfassung im schriftlichen oder digitalen Verfahren ist zul\u00e4ssig, wenn nicht ein Vorstandsmitglied innerhalb einer Frist von einer Woche dem Verfahren widerspricht; in diesem Fall entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Ein Mitglied des Vorstandes darf bei Beschl\u00fcssen, die ihm selbst oder einer\/einem seiner Angeh\u00f6rigen oder einer\/einem von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen Dritten einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen k\u00f6nnen, weder bei der Beratung noch bei der Entscheidung anwesend sein oder sonst mitwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte kann einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbertragen werden. Sie nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Ihre Befugnisse sind durch eine vom Vorstand zu erlassende Dienstanweisung festzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Von den Beschl\u00fcssen des Vorstands ist innerhalb von zwei Wochen ein Protokoll zu fertigen, das von zwei Teilnehmerinnen\/Teilnehmern, darunter die Sitzungsleitung, zu unterzeichnen ist. Es gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung Korrekturen beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 &#8211; Kassenf\u00fchrung und Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Schatzmeisterin\/der Schatzmeister besorgt die laufenden Kassengesch\u00e4fte.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Allj\u00e4hrlich hat die Schatzmeisterin\/der Schatzmeister bis zum 01.04. dem Vorstand die Jahresrechnung des letzten Gesch\u00e4ftsjahres vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Nach Abschluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres sind der Rechnungsabschluss und die Kasse von zwei Kassenpr\u00fcferinnen\/ Kassenpr\u00fcfern zu pr\u00fcfen. Sie haben der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung einen schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. E-Mail, digitales Formular oder Fax) verfassten Bericht zu erstatten. \u00dcberstiegen die Ausgaben des Ortsverbandes im vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahr einen Betrag von 1 Million EUR, so ist ein Jahresabschluss durch eine Wirtschaftspr\u00fcferin\/einen Wirtschaftspr\u00fcfer aufzustellen oder zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 &#8211; Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes Kleve, Verm\u00f6gensanfall<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes Kleve kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder des Vorstandes sind die Liquidatorinnen\/Liquidatoren, wenn nicht die Mitgliederversammlung eine andere Liquidatorin\/einen anderen Liquidator oder mehrere andere Liquidatorinnen\/Liquidatoren bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Ortsverbandes Kleve oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Ortsverbandes Kleve an den Verband \u201eDer Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.\u201c oder f\u00fcr den Fall, dass es diesen nicht mehr gibt, an den Verband \u201eDer Kinderschutzbund Bundesverband e.V.\u201c, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke der Jugendhilfe im Sinne des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Die Satzungs\u00e4nderung wurde im Rahmen der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am 01.09.2025 einstimmig beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Kleve, 01.09.2025<\/p>\n\n\n\n<p><u>gezeichnet&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/u><\/p>\n\n\n\n<p>(Barbara Kipfelsberger)<br>1. Vorsitzende<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<sub><a href=\"https:\/\/www.kinderschutzbund-kleve.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/2025-09-01_Satzung-DKSB-OV-Kleve_2025_Schlussfassung-2.pdf\" >Satzung des DKSB OV Kleve vom 01.09.2025 &#8211; pdf-Datei zum Download<\/a><\/sub>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung f\u00fcr \u201eDer Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V.\u201c \u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 2 -Zweck 1. 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