Betreuter Umgang
Besonders Kinder sind bei Trennung der Eltern schmerzlich betroffen. Sie haben in der Regel den Wunsch Kontakt zu beiden Elternteilen zu halten. Seit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben die Kinder erstmals einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen bekommen.
Um Kindern diesen Umgang auch in schwierigen Situationen zu ermöglichen bieten wir einen Betreuten Umgang an.
- Wir erarbeiten mit den Eltern sogenannte „Elternvereinbarungen“, in denen in Zeiten größter emotionaler Betroffenheit alle die Kinder betreffenden Angelegenheiten geregelt werden können. Diese Umgangsmoderation hilft den Kindern, ihre Eltern trotz Trennung als gemeinsam verantwortlich zu erleben.
- Bei hochstrittigen Familien bieten wir unsere geschützten Räume für ein Treffen mit dem getrennt lebenden Elternteil an und fördern Übergabephasen ohne Streit. Wir helfen bei der Wiederherstellung eines unterbrochenen Elternkontaktes oder bei einer Neuanbahnung mit dem jeweiligen umgangsberechtigten Elternteil.
- Gleichzeitig bieten wir durch den betreuten Umgang eine kontinuierliche Begleitung der Eltern durch Elterngespräche an, um gegenseitige Verletzungen auf der Paarebene zu thematisieren und damit die familiäre Krisensituation zu entschärfen.
- Die betreuten Umgangskontakte sind als Übergangsphase gedacht, in der die Eltern durch unsere Unterstützung zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte finden sollen.
In den meisten Fällen werden wir vom Familiengericht, den Jugendämtern oder RechtsanwältInnen empfohlen, um in sehr schwierigen, manchmal ausweglos scheinenden Scheidungsfällen vermittelnd tätig zu werden.
Der Betreute Umgang findet häufig an Wochenenden oder Feiertagen statt, um auch berufstätigen und auswärtigen Eltern die Gelegenheit zu geben, ihre Kinder besuchen zu können.